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   VG Düsseldorf, 30.03.2006 - 4 K 4265/04   

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VG Düsseldorf, 30.03.2006 - 4 K 4265/04 (https://dejure.org/2006,20082)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.2006 - 4 K 4265/04 (https://dejure.org/2006,20082)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 2006 - 4 K 4265/04 (https://dejure.org/2006,20082)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 4 K 61/01

    Isolierte Anfechtung von Neben- oder Inhaltsbestimmung; Nebenbestimmungen als

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.03.2006 - 4 K 4265/04
    Am 4. Januar 2001 erhob die Klägerin gegen die Anordnung zur Sicherung von Bodendenkmälern Klage (4 K 61/01).

    Die Kosten der wissenschaftlichen Untersuchung und Dokumentation hat die Vorhabenträgerin zu 80 % zu tragen, jedoch nicht mehr als 680.000,00 EUR (= 80 % des Streitwertes gemäß Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30. Okt. 2003, Az.: 4 K 61/01)).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die beigezogenen Gerichtsakten 4 K 61/01, 4 L 3409/04, 4 M 61/04 und 4 K 169/05, den Inhalt der Planfeststellungsakten und den Inhalt der Streitakte verwiesen.

    Mit dem Hauptantrag macht die Klägerin (wie in dem vorangegangenen Verfahren 4 K 61/01-VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Oktober 2003) einen Anspruch auf eine durch denkmalrechtliche Auflagen unbeschränkte positive Planfeststellung für ihr Nassauskiesungsvorhaben Abgrabung W" geltend.

    Ein Anspruch auf eine positive Planfeststellung ohne denkmalrechtliche Nebenbestimmungen scheitert bei unveränderter Sach- und Rechtslage daran, dass der Klägerin durch rechtskräftiges Urteil der Kammer vom 30. Oktober 2003 (4 K 61/01) ein derartiger Anspruch aberkannt worden ist.

    Dieses auf eine Verdichtung des Planungsermessens gerichtete Begehren war, wenn auch mit anders gefassten Nebenbestimmungen, bereits Gegenstand des Urteils des Verwaltungsgerichtes vom 30. Oktober 2003, 4 K 61/01 (zu C., Die Hilfsanträge zu 3. und 4., Seite 22).

    Der durch die 32. Änderung des GEP99 innerhalb von Konzentrationszonen für den oberirdischen Abbau von Bodenschätzen eingeräumte Vorrang hat gegenüber der Rechtslage bei der Entscheidung des Vorprozesses (4 K 61/01) keine Verschiebung der Gewichte bei der Abwägung der Belange des Klägerin mit denen des Bodendenkmalschutzes zur Folge.

    Das steht auf Grund des rechtskräftigen Urteils vom 30. Oktober 2003 (4 K 61/01) fest.

    Der Beklagte hat die rechtskräftig gewordenen Vorgaben des Gerichtes in seinem Urteil vom 20. Oktober 2003 (4 K 61/01) für die Grenzen des der Behörde zustehenden Spielraums beachtet.

    Das Urteil der Kammer vom 30. Oktober 2003 (4 K 61/01) versperrt die von dem Beklagten gefundene Lösung einer Anknüpfung des Beginns der Wartefristen an den geplanten Abbaufortschritt nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 20 A 4257/99
    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.03.2006 - 4 K 4265/04
    Die Neufassung der Zielbestimmung war die Folge des Urteils des OVG NRW vom 10. Juli 2003, 20 A 4257/99, das der früheren Fassung eine eindeutige Vorrangwirkung von Abgrabungen innerhalb der BSAB nicht hatte entnehmen können.

    Es wirft gerade wegen der aus der Häufung gleich gelagerter Projekte erwachsenden und planerisch zu bewältigenden Konflikte einen Planungsbedarf auf, der interessengerecht allein mit den Mitteln der Bauleitplanung der Stadt X nicht zu befriedigen ist, sondern gemeindeübergreifenden Lösungen verlangt (vgl. für vergleichbare Verhältnisse auf dem Gebiet der Stadt L2: OVG NRW, Urteil vom 10. Juli 2003, 20 A 4257/99).

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.03.2006 - 4 K 4265/04
    Die im GEP 1999 dargestellte Ziele der Raumordnung sind für die Entscheidung über die Zulassung eines raumbedeutsamen Vorhabens erheblich nur dann, wenn ihnen durch die für das Entscheidungsprogramm maßgeblichen Vorschriften (hier: des Abgrabungsgesetzes und des Baugesetzbuches) Außenwirkung beigelegt worden ist (Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 156; Urteil vom 20. Januar 1984 - 4 C 43.81 -, BVerwGE 68, 311).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03

    Wasserrechtliche Planfeststellung; zwingender Versagungsgrund; Ziele der

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.03.2006 - 4 K 4265/04
    Maßgebend ist dabei das konkrete Planaufstellungsverfahren, nicht das Verfahren zur Aufstellung des Gebietsentwicklungsplanes (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2004, 7 B 92.03).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.03.2006 - 4 K 4265/04
    Die im GEP 1999 dargestellte Ziele der Raumordnung sind für die Entscheidung über die Zulassung eines raumbedeutsamen Vorhabens erheblich nur dann, wenn ihnen durch die für das Entscheidungsprogramm maßgeblichen Vorschriften (hier: des Abgrabungsgesetzes und des Baugesetzbuches) Außenwirkung beigelegt worden ist (Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 156; Urteil vom 20. Januar 1984 - 4 C 43.81 -, BVerwGE 68, 311).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 1612/04
    Die Klägerin verneint das unter Hinweis auf eine unterbliebene Berücksichtigung der Belange des Bodendenkmalschutzes und zum Schutz derartiger Belange u. a. im Planfeststellungsbeschluss für die der Vorhabenfläche benachbarte Abgrabung (4 K 4265/04 VG Düsseldorf, 20 A 2034/06 OVG NRW) getroffene Regelungen.
  • VG Düsseldorf, 13.03.2008 - 4 K 5657/06

    Anspruch auf Erteilung eines positiven abgrabungsrechtlichen Vorbescheides;

    vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 30. März 2006 - 4 K 4265/04 - unter Abschnitt A, 2.1; offen gelassen in OVG NRW, Urteil vom 24. Mai 2006 - 20 A 1612/04 - auf Seite 32 des Entscheidungsabdrucks.
  • VG Düsseldorf, 13.03.2008 - 4 K 831/07

    Anspruch auf Erteilung eines positiven abgrabungsrechtlichen Vorbescheides;

    vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 30. März 2006 - 4 K 4265/04 - unter Abschnitt A, 2.1; offen gelassen in OVG NRW, Urteil vom 24. Mai 2006 - 20 A 1612/04 - auf Seite 32 des Entscheidungsabdrucks.
  • VG Düsseldorf, 13.03.2008 - 4 K 5658/06
    vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 30. März 2006 - 4 K 4265/04 - unter Abschnitt A, 2.1; offen gelassen in OVG NRW, Urteil vom 24. Mai 2006 - 20 A 1612/04 - auf Seite 32 des Entscheidungsabdrucks.
  • VG Düsseldorf, 19.04.2007 - 4 K 3389/05

    Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses für die Herstellung eines Gewässers

    vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 30. März 2006 - 4 K 4265/04 - unter Abschnitt A, 2.1; offen gelassen in OVG NRW, Urteil vom 24. Mai 2006 - 20 A 1612/04 - auf Seite 32 des Entscheidungsabdrucks.
  • VG Düsseldorf, 27.09.2011 - 17 K 3985/08

    Überprüfungspflicht einer Behörde im Planfeststellungsverfahren bzgl. der

    Der Bestimmung eines Ziels der Raumordnung geht eine abschließende Abwägung voraus, die den Abgrabungen innerhalb der dafür vorgesehenen Konzentrationszonen substanzielle Möglichkeiten der Nutzung des Raums eröffnet, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 30 März 2006 - 4 K 4265/04 -, Rn. 71 (juris).
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